Hinweis
Die Vereinbarung bezüglich der Einbauküche ist verbindlich und sollte sorgfältig geprüft werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, um die individuellen Regelungen vollständig zu verstehen.
Bitte beachten: Die folgende Formulierung ist ein Beispiel. Sie sollte individuell angepasst werden, um den konkreten Mietvertrag und die Vereinbarung zur Einbauküche möglichst genau widerzuspiegeln.
Vereinbarung über die Einbauküche im Mietvertrag
Vermieter/in:
Name: [Name]
Adresse: [Straße, PLZ, Ort]
Kontakt: [Telefon, E-Mail]
Mieter/in:
Name: [Name]
Adresse: [Straße, PLZ, Ort]
Objekt:
Anschrift: [Straße, PLZ, Ort]
Mietbeginn: [Datum]
Vereinbarung zur Einbauküche:
Der Vermieter stellt dem Mieter eine Einbauküche bestehend aus [z.B. Küchenzeile, Herd, Spüle, Kühlschrank] kostenlos zur Verfügung. Die Einbauküche bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter verpflichtet sich, die Einbauküche pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich zu melden. Änderungen oder Umbaumaßnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Beispiel: “Der Vermieter stellt dem Mieter eine vollständig installierte Einbauküche inklusive aller Geräte, Schränke und Arbeitsflächen bereit. Die Ausstattung umfasst unter anderem einen Herd, eine Spüle, einen Kühlschrank sowie Ober- und Unterschränke. Der Mieter ist für die Pflege und Wartung der Küche verantwortlich, Änderungen an der Einrichtungen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.”
Diese Vereinbarung ist Bestandteil des Mietvertrags und gilt während der Mietdauer.
Ort, am [Datum]
Vermieter/in
Mieter/in
